Kostenübernahme bei Haftpflichtschäden

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens trägt die gegnerische Versicherung, sofern kein Bagetellschaden vorliegt (siehe unten). Sie sind nicht weisungsgebunden (z.B. in der Auswahl eines bestimmten Kfz-Sachverständigen oder einer bestimmten Werkstatt), denn schließlich wurde Ihnen bzw. Ihrem Auto ein Schaden zugefügt.

Achtung - Keine Kostenübernahme bei Bagatellschäden

Auch als Geschädigter haben Sie eine Schadensminimierungspflicht. Liegt der Schaden unter einem für den Laien erkennbaren Schadensbetrag unter 750,00 EUR, so ist in aller Regel das Hinzuziehen eines Kfz-Gutachters entbehrlich und die Kosten für ein Gutachten werden nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Sollte ein Bagatellschaden vorliegen, sagen wir Ihnen das sofort nach kurzer Prüfung. Die Erstprüfung ist für Sie bei uns kostenfrei und unverbindlich.

Kaskoschäden

Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder bei einem Unfall mit Fahrerflucht, einem Hagelschaden, einem Wildunfall oder Einbruch spricht man von einem Kaskoschaden, den unter Umständen die eigene (Kasko-)Versicherung übernimmt. Bei einem Kaskoschaden kann die eigene Versicherung weisungsberechtigt sein. Das heißt, dass der Schaden in aller Regel von einem internen Gutachter der Versicherung oder einem Kooperationspartner dieser Versicherung begutachtet wird und je nach Kaskovertrag in einer kooperierenden Kfz-Werkstatt repariert werden muss. Nach Absprache mit der Versicherung und Bestätigung durch die Versicherung können aber auch unabhängige Sachverständige Gutachten erstellen.


Was können wir für Sie tun?
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